Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur im Verkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie finden auf alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen Anwendung.
Einkaufsbedingungen des
Käufers wird widersprochen.
II. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt
1. Alle Angebote sind freibleibend.
2.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder
schriftlich bestätigt
oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw.
termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die
Rechnung als
Auftragsbestätigung.
3. Werden dem Verkäufer nach
Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug
hinsichtlich
früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem
Ermessen
auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen
lassen, ist der Verkäufer berechtigt,
Vorkasse oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte
Teillieferungen sofort fällig gestellt
werden.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich,
soweit nicht anders vereinbart, in Euro zuzüglich Versandkosten und
Mehrwertsteuer. Eventuelle Skontozusagen gelten nur für den Fall, daß
sich der Käufer mit der
Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand
befindet und keine weiteren Rabatte vereinbart
wurden.
2.
Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit
sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und
Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren
Falle ist der Verkäufer
berechtigt, weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender
Sicherheiten abhängig zu
machen.
3. Beim
Einzugsermächtigungsverfahren
muß dem Verkäufer die Ermächtigung zum
Einzug von Forderungen mittels Lastschriften im
Original vorliegen.
Erstbestellungen erfolgen generell per Vorkasse oder Nachnahme.
4. Der Mindestbestellwert beträgt € 100,-.
5.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die
Ware zurückzunehmen.
Der Verkäufer kann außerdem die weitere
Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen.
Die Rücknahme ist
kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RB
Systemtechnik GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Rechte, Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Erfolgt die Zahlung
des Kunden nicht innerhalb vereinbarter Zahlungsziele, kann RB
Systemtechnik
GmbH eine Mahngebühr pro Mahnung von 5,- € zzgl. MwSt.
(5,80 € inkl. MwSt.) erheben.
6. In den Fällen der
Absätze III.2. und III.5. kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung
(Abs. VI.4.) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen
Vorauszahlung verlangen.
Der Käufer kann jedoch diese sowie die in
Absatz III.5. genannten Rechtsfolgen durch
Sicherheitsleistung in Höhe
des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.
7. Der
Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen;
Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu,
soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Ist der geltend
gemachte Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw.
des
gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der
Kaufpreiszahlung grundsätzlich
ausgeschlossen.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Sofern nicht eine
schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des
Verkäufers
oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw.
unbeschränkbar bevollmächtigter Personen
des Verkäufers vorliegt, gilt
eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.
3. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges -
angemessen bei Eintritt Höherer
Gewalt, Streiks, Aussperrung,
Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen
unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen,
die der Verkäufer nicht zu
vertreten hat, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von
erheblichem
Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den
Lieferanten des
Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der
Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung
verlangen, ob er zurücktreten
oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der
Verkäufer nicht, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche
sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
V. Versand, Gefahrübergang und Verpackung
1. Versandweg und -mittel
sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers
überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach
transporttechnischen und
umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
2.
Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447
BGB), und zwar unabhängig
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
3.
Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige
Rechnungsabzüge für
die Entsorgung von Verpackungsmaterial,
insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus
der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware
Eigentum des Verkäufers.
Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen
auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen
leistet. Die Einstellung
einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung
und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird mit
der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige
Haftung durch den Verkäufer begründet, so
erlischt der
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht vor Einlösung des Wechsels
durch den Käufer
als Bezogenen.
2. Der Käufer hat
den Verkäufer über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware
und die
abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die
Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist
veräußern,
vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den
nachfolgenden Absätzen VI.4. und VI.5. auf den Verkäufer übergehen. Zu
anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden schon jetzt
an den Verkäufer abgetreten. Sie
dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die
Vorbehaltsware. Wird
die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer
gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der
Weiterveräußerung im Verhältnis des
Rechnungswertes der Ware des
Verkäufers zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
4.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
einzuziehen, es sei denn, der
Verkäufer widerruft die
Einzugsermächtigung in den in Absatz III.5. genannten Fällen. Auf
Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von
der Abtretung an diesen zu
unterrichten - sofern der Verkäufer dies
nicht selbst tut - und ihm die zum Einzug erforderlichen
Auskünfte und
Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der
Käufer in
keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten
Factoring ist dem Käufer nur unter der
Voraussetzung gestattet, dass
dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der
dort
unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös
den Wert der
gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der
Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die
Forderung des Verkäufers
sofort fällig.
5. Der Verkäufer verpflichtet sich,
die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die
zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um
mehr als 10%
übersteigt.
VII. Gewährleistung
1. Alle offensichtlichen
und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind
spätestens binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitergehende
Obliegenheiten des Kaufmanns
gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
2.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers
Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für
fehlerhafte Stücke.
3. Zur Mängelbeseitigung hat
der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche
Zeit
und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand
oder Muster
davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die
Gewährleistung.
4. Wenn der Verkäufer eine ihm
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den
Mangel zu
beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung
unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, steht
dem Käufer nach seiner Wahl das Recht
zu, Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu
verlangen.
5. Fehlt der Ware im Zeitpunkt des
Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem
Käufer ein
Rücktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgeschäden kann er Schadensersatz wegen
Nichterfüllung
nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck
verfolgte, ihn gerade gegen die
Mangelfolgeschäden abzusichern.
6. Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
Extra-Artikel
(Besorgungen) und Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden,
können weder
umgetauscht noch gutgeschrieben werden.
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Die Haftung des Verkäufers
richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten
getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus
Verschulden bei
Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf grobem Verschulden durch den Verkäufer oder eines
seiner
Erfüllungsgehilfen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit;
in diesem Falle
beschränkt sich seine Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und
typischer
Schäden.
Diese Ansprüche verjähren 24 Monate nach dem Empfang der Ware durch den Käufer.
2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
IX. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert,
dass der Verkäufer die im Rahmen der
Geschäftstätigkeit gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für
die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik
Deutschland geltende Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar
auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer
mit dem Verkäufer
verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.
1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
ergebenden Streitigkeiten
(einschl. Scheck- und Wechselklagen) ist
Freiburg im Breisgau HRB 7445
Bankverbindungen:
Konto Nr. 500 102 007 bei der Südwestbank AG BLZ 600 907 00
(IBAN: DE 27 6009 0700 0500 1020 07, SWIFT/BIC: SWBSDESSXXX)
(Nachnahme - Zuschläge werden wie aufgeführt berechnet).
innerhalb Deutschland per GLS
bis 2,0 kg - 5,00 Euro (5,80 Euro inkl. MwSt.)
bis 5,0 kg - 6,00 Euro (6,96 Euro inkl. MwSt.)
bis 10,0 kg - 7,50 Euro (8,70 Euro inkl. MwSt.)
bis 20,0 kg – 12,50 Euro (14,50 Euro inkl. MwSt.)
bis 40,0 kg – 19,90 Euro (23,09 Euro inkl. MwSt.)
Zuschlag zu den aufgeführten Transportkosten
für Nachnahme: 8,00 Euro (9,28 Euro inkl. MwSt.)
Inselzuschlag: 14,50 Euro (16,82 Euro inkl. MwSt.)
Zuschlag zu den aufgeführten Transportkosten für Express-Versand auf Anfrage
(nicht möglich bei Nachnahme-Sendungen )
innerhalb Deutschland per Deutsche Post
Lieferung gleichtägig (bei Lagerware) bei Bestelleingang bis 09:00 Uhr:
bis 5,0 kg - 6,00 Euro (6,96 Euro inkl. MwSt.)
bis 10,0 kg - 7,50 Euro (8,70 Euro inkl. MwSt.)
bis 20,0 kg - 9,50 Euro (11,02 Euro inkl. MwSt.)
bis 31,5 kg - 10,50 Euro (12,18 Euro inkl. MwSt.)
Zuschlag zu den aufgeführten Transportkosten für Nachnahme: 4,00 Euro (4,64 Euro inkl. MwSt.)
zzgl. Übermittlungsentgelt (nicht in Rechnung aufgeführt - zahlt Empfänger an Deutsche Post): 2,00 Euro
Transportkosten bei Nachnahmesendungen bis Format Maxibrief: 5,00 Euro (5,80 inkl. MwSt.)
(bis max. 1 kg, Abmessungen max. 35,3 x 25 x 2 cm, max Netto-Bestellwert 25,- Euro)
zzgl. Übermittlungsentgelt (nicht in Rechnung aufgeführt - zahlt Empfänger an Deutsche Post): 2,00 Euro
Express-Versand auf Nachfrage möglich.
Transportkosten für Sendungen ins Ausland auf Anfrage.
Hinweis:
Die
Transportkosten werden aus technischen Gründen durch den Shop nicht
automatisch
berücksichtigt. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden
wir bei Rechnungstellung nach obiger
Aufstellung berechnen!