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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur im Verkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie finden auf alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen Anwendung.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen.

II. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

1. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt
oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die
Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug
hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen
auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt,
Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt
werden.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Euro zuzüglich Versandkosten und
Mehrwertsteuer. Eventuelle Skontozusagen gelten nur für den Fall, daß sich der Käufer mit der
Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet und keine weiteren Rabatte vereinbart
wurden.

2. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche
Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer
berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender
Sicherheiten abhängig zu machen.

3. Beim Einzugsermächtigungsverfahren
muß dem Verkäufer die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschriften im
Original vorliegen. Erstbestellungen erfolgen generell per Vorkasse oder Nachnahme.

4. Der Mindestbestellwert beträgt € 100,-.

5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
Der Verkäufer kann außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen.
Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RB
Systemtechnik GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Erfolgt die Zahlung des Kunden nicht innerhalb vereinbarter Zahlungsziele, kann RB Systemtechnik
GmbH eine Mahngebühr pro Mahnung von 5,- € zzgl. MwSt. (5,80 € inkl. MwSt.) erheben.

6. In den Fällen der Absätze III.2. und III.5. kann der Verkäufer die Einzugsermächtigung
(Abs. VI.4.) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen.
Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Absatz III.5. genannten Rechtsfolgen durch
Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.

7. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen;
Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Ist der geltend gemachte Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. des
gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich
ausgeschlossen.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des Verkäufers
oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw. unbeschränkbar bevollmächtigter Personen
des Verkäufers vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.

2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.

3. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

4. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt Höherer
Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen
unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu
vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von
erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des
Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung
verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der
Verkäufer nicht, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.

V. Versand, Gefahrübergang und Verpackung

1. Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers
überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und
umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.

2. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447 BGB), und zwar unabhängig
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

3. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für
die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus
der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.
Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen
leistet. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung
und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird mit der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch den Verkäufer begründet, so
erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer
als Bezogenen.

2. Der Käufer hat den Verkäufer über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die
abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist
veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den
nachfolgenden Absätzen VI.4. und VI.5. auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt
an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die
Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer
gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des
Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

4. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, der
Verkäufer widerruft die Einzugsermächtigung in den in Absatz III.5. genannten Fällen. Auf
Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an diesen zu
unterrichten - sofern der Verkäufer dies nicht selbst tut - und ihm die zum Einzug erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Käufer in
keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der
Voraussetzung gestattet, dass dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der
dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der
gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die
Forderung des Verkäufers sofort fällig.

5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10%
übersteigt.

VII. Gewährleistung

1. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind
spätestens binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns
gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für fehlerhafte Stücke.

3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster
davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.

4. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den
Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht
zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.

5. Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem
Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgeschäden kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung
nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade gegen die
Mangelfolgeschäden abzusichern.

6. Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.

Extra-Artikel (Besorgungen) und Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden, können weder
umgetauscht noch gutgeschrieben werden.


VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten
getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei
Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch den Verkäufer oder eines
seiner Erfüllungsgehilfen.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit;
in diesem Falle beschränkt sich seine Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer
Schäden.

Diese Ansprüche verjähren 24 Monate nach dem Empfang der Ware durch den Käufer.

2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

IX. Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der
Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer
mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten
(einschl. Scheck- und Wechselklagen) ist Freiburg im Breisgau HRB 7445

Bankverbindungen:

Konto Nr. 500 102 007 bei der Südwestbank AG BLZ 600 907 00
(IBAN: DE 27 6009 0700 0500 1020 07, SWIFT/BIC: SWBSDESSXXX)


Versandkosten


(Nachnahme - Zuschläge werden wie aufgeführt berechnet).

innerhalb Deutschland per GLS

bis 2,0 kg - 5,00 Euro (5,80 Euro inkl. MwSt.)
bis 5,0 kg - 6,00 Euro (6,96 Euro inkl. MwSt.)
bis 10,0 kg - 7,50 Euro (8,70 Euro inkl. MwSt.)
bis 20,0 kg – 12,50 Euro (14,50 Euro inkl. MwSt.)
bis 40,0 kg – 19,90 Euro (23,09 Euro inkl. MwSt.)

Zuschlag zu den aufgeführten Transportkosten
für Nachnahme: 8,00 Euro (9,28 Euro inkl. MwSt.)
Inselzuschlag: 14,50 Euro (16,82 Euro inkl. MwSt.)

Zuschlag zu den aufgeführten Transportkosten für Express-Versand auf Anfrage
(nicht möglich bei Nachnahme-Sendungen )

innerhalb Deutschland per Deutsche Post
Lieferung gleichtägig (bei Lagerware) bei Bestelleingang bis 09:00 Uhr:

bis 5,0 kg - 6,00 Euro (6,96 Euro inkl. MwSt.)
bis 10,0 kg - 7,50 Euro (8,70 Euro inkl. MwSt.)
bis 20,0 kg - 9,50 Euro (11,02 Euro inkl. MwSt.)

bis 31,5 kg - 10,50 Euro (12,18 Euro inkl. MwSt.)

Zuschlag zu den aufgeführten Transportkosten für Nachnahme: 4,00 Euro (4,64 Euro inkl. MwSt.)
zzgl. Übermittlungsentgelt (nicht in Rechnung aufgeführt - zahlt Empfänger an Deutsche Post): 2,00 Euro


Transportkosten bei Nachnahmesendungen bis Format Maxibrief: 5,00 Euro (5,80 inkl. MwSt.)
(bis max. 1 kg, Abmessungen max. 35,3 x 25 x 2 cm, max Netto-Bestellwert 25,- Euro)
zzgl. Übermittlungsentgelt (nicht in Rechnung aufgeführt - zahlt Empfänger an Deutsche Post): 2,00 Euro


Express-Versand auf Nachfrage möglich.

Transportkosten für Sendungen ins Ausland auf Anfrage.



Hinweis:
Die Transportkosten werden aus technischen Gründen durch den Shop nicht automatisch
berücksichtigt. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden wir bei Rechnungstellung nach obiger
Aufstellung berechnen!



 

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